Ein Feuerwehrangehöriger kann erst für den Atemschutzlehrgang angemeldet werden, wenn er die Grundausbildung und den Sprechfunkerlehrgang erfolgreich abgeschlossen hat. Weitere Voraussetzungen für diesen Lehrgang sind das Mindestalter von 18 Jahren und das Bestehen der sogenannten G26 Untersuchung.
Die G26 Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung für Atemschutzgeräteträger. Bei dieser Untersuchung wird die Tauglichkeit und körperliche Fitness des Feuerwehrangehörigen geprüft. Diese Untersuchung muss jeder Atemschutzgeräteträger alle drei Jahre nachweisen. Ab dem 50. Lebensjahr ist diese Untersuchung für jedes Jahr vorgeschrieben.
Der Atemschutzlehrgang geht über drei volle Werktage und umfasst 25 Stunden. Die Teilnehmer des Lehrgangs müssen Belastungsübungen auf dem Laufband und auf der Endlosleiter absolvieren. Ebenso gilt es mehrere Durchläufe auf der komplett verdunkelten und verrauchten Atemschutzübungsstrecke hinter sich zu bringen.
Diese Tests finden immer unter dem Atemschutzgerät statt. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieses Lehrgangs, dürfen die Feuerwehrangehörigen als Atemschutzgeräteträger bei Einsätzen und Übungen eingesetzt werden.
Da nicht nur für den Brand- sondern auch für den Gefahrguteinsatz viele Atemschutzgeräteträger benötigt werden, ist eine hohe Anzahl von Atemschutzgeräteträgern für die Feuerwehr Asperg unerlässlich, weshalb jeder Anwärter bereits vor seiner Aufnahme in die Feuerwehr diesen Nachweis erbringen muss.