Nachdem die Grundausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde, kann der Feuerwehrangehörige am Sprechfunkerlehrgang teilnehmen. In der Regel findet dieser Lehrgang an zwei Abenden und einem Samstag statt. Mindestens muss der Sprechfunkerlehrgang 16 Stunden dauern. Meistens ist dieser Lehrgang die erste Weiterbildung nach der Grundausbildung. Gelehrt wird den Feuerwehrangehörigen, wie ein Funkgerät funktioniert. Ebenso wird der Umgang mit Handsprechfunkgeräten geübt.
Im Theorieunterricht werden der Unterschied zwischen einem 2 Meter Funk und einem 4 Meter Funk, sowie die Bedeutung von Funkrufnamen gelehrt. Auch dieser Lehrgang besteht vorwiegend aus praktischen Übungen. Am Ende des Sprechfunkerlehrgangs findet ein schriftlicher Leistungsnachweis statt. Nach diesem Lehrgang können die Feuerwehrangehörigen im Einsatz die Funktion des Zentralisten übernehmen und die Funkgeräte bedienen.