Ein weiterer Lehrgang auf freiwilliger Basis ist der Maschinistenlehrgang. Die Voraussetzungen für die Teilnahme dieses Lehrgangs sind die abgeschlossenen Ausbildungen zum Truppmann, dem Sprechfunker und dem Truppführer. Zusätzlich muss die Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse vorliegen.
Die Ausbildung zum Maschinisten umfasst mindestens 35 Stunden. Dabei wird ausführlich die fahrtechnische Ausbildung gelehrt. Auch das Bedienen von Feuerlöschkreiselpumpen, Stromerzeugern, Lichtmasten und hydraulischem Rettungsgerät sind Themen der Ausbildung.
Wenn die Prüfung am Ende des Lehrgangs erfolgreich abgeschlossen wurde, dürfen die Maschinisten im Einsatz Löschfahrzeuge steuern. Auch feuerwehrtechnische Anlagen, die in der Ausbildung behandelt wurden, dürfen sie bedienen. Für die Maschinisten gibt es gesonderte Übungsabende, die zusätzlich zum normalen Übungskalender durchgeführt werden.